Pflichtangaben nach der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (EU) 2019/2088 („Offenlegungsverordnung“):

Die Winterberg Advisory GmbH (LEI: 39120055FTB205D4CL27) ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und veröffentlicht als solche die nachfolgenden Informationen in Zusammenhang mit der Berücksichtigung nachhaltigkeitsbezogener Aspekte gemäß der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (die „SFDR“) auf ihrer Internetseite.

1. Informationen zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei den Investitionsentscheidungsprozessen

Winterberg Advisory GmbH bezieht Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungsprozesse ein, wobei unter einem „Nachhaltigkeitsrisiko“ zu unterscheiden ist zwischen den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung, welche potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition haben könnte.
Im Rahmen des Investitionsentscheidungsprozesses werden mögliche Nachhaltigkeitsrisiken in Zusammenhang mit einem Investment evaluiert, bewertet und zu anderen Faktoren (wie Preis und erwartete Rendite des Investments) im Rahmen des Risikomanagements in Relation gesetzt. Nachhaltigkeitsrisiken können eigenständige Risiken darstellen und auf alle bekannten anderen Risikoarten erheblich einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. Die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken im Investitionsentscheidungsprozess soll daher negativen Auswirkungen auf den erwarteten/geschätzten Marktpreis und/oder die Liquidität des Investments und somit auf die Rendite des jeweiligen von Winterberg Advisory GmbH verwalteten Fonds vorbeugen.
Diese Richtlinien werden regelmäßig überprüft, um sicherzustellen, dass sie neue Risiken sowie die Bedenken der Investoren berücksichtigen.

2. Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen

Nach derzeitiger Interpretation der regulatorischen Vorgaben macht die Winterberg Advisory GmbH von einem Wahlrecht nach Artikel 4 Abs. 1 Buchst. b) SFDR Gebrauch und berücksichtigt wesentliche negative Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren im Rahmen von Investitionsentscheidungsprozessen aktuell nicht. Diese Entscheidung unterliegt einer regelmäßigen Überprüfung durch die Geschäftsleitung. Die Nichtberücksichtigung des damit verbundenen PAI-Konzepts (PAI = principal adverse impact) als konkreter regulatorischer Ansatz steht hierbei nicht im Widerspruch zum Bekenntnis der Winterberg Advisory GmbH im Bereich Nachhaltigkeit, insbesondere der Bezugnahme von Nachhaltigkeitsrisiken. ESG (Environmental, Social, Governance)-Faktoren werden somit bei allen Portfolioentscheidungen intern berücksichtigt.

3. Informationen über die Vergütungspolitik

Die Winterberg Advisory GmbH berücksichtigt Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen ihrer Vergütungspolitik angemessen. Das implementierte Vergütungssystem bietet keine Anreize, Nachhaltigkeitsrisiken in Bezug auf die Winterberg Advisory GmbH oder die von ihr verwalteten Fonds einzugehen. Dementsprechend werden Nachhaltigkeitsrisiken auch im Rahmen der Leistungsbeurteilung von Mitarbeitern angemessen berücksichtigt.